für Praxen
Therapie Time Sharing für Vereine, Behörden, Fitnessbetriebe, Veranstaltungsagenturen, Hotels, Wellnesseinrichtungen, Praxisbetreiber, Kurbäder und –betriebe, Reha, Thermalbäder, etc.
Alle Therapeuten von mobile physios sind ausschließlich in der Therapie einsetzbar. Eine Weisungsbefugnis wird ausdrücklich ausgeschlossen. Der Freiberufler hat die Verfügungsmöglichkeit über die eigene Arbeitskraft und die im Wesentlichen frei gestaltete Tätigkeit und Arbeitszeit.
Jeder Freiberufler der mobilen physios besitzt einen eigenen Firmensitz, arbeitet auf eigene Rechnung mit eigenem Briefpapier, Visitenkarten etc., tritt selbst auf dem Markt auf mit eigener Werbung und einem Internetauftritt. Er bestimmt Arbeitszeit und Urlaubsplanung selbst. Die Vergütung seiner Tätigkeit entspricht dem monatlich (bei kürzerem Engagement der vereinbarten Buchungszeit) erzielten Umsatz abzgl. eines vereinbarten prozentuellen Abschlags für Verwaltung und Arbeitsplatz.
Das buchende Unternehmen stellt dem Freiberufler von mobile physios frei, eigene Betriebs- und Therapiemittel zu verwenden. Es werden ausreichend Räumlichkeiten zur Behandlung der Patienten des Freiberuflers nebst Mitbenutzung von Wartezimmer, Toiletten, Rezeption und Equipment zur Verfügung gestellt. Hierfür bezahlt der Freiberufler einen Prozentsatz (s. Abrechnung) an das buchende Unternehmen.
Die Vertragslaufzeiten werden über den Vertrag mit Buchungsformular direkt geregelt. Ein genereller Anspruch auf Kurzlaufzeiten unter einem Monat besteht nicht, sondern stellt immer eine Sondervereinbarung dar, die vertraglich festgelegt wird und nicht kündbar ist.
Ein bestehender Vertrag läuft automatisch zum Vertragsende aus. Eine Verlängerung des Vertrages ist mind. 14 Tage vor Ablauf der vereinbarten Zeit schriftlich anzuzeigen und von uns auf Verfügbarkeit zu prüfen; ein genereller Anspruch zur Weiterführung des Vertrages besteht nicht, sondern ist als Neubuchung im Fortsetzungsfalle zu sehen.
Voraussetzung ist immer die Verfügbarkeit der gewünschten Module beim entsprechenden Therapeuten.
Der ratifizierte Vertrag ist nicht kündbar und gilt bis zum Ende der Laufzeit im vereinbarten Rahmen. Eine Auflösung in beiderseitigem Einverständnis mit einer Abfindung in Höhe von 50% der verbleibenden Restsumme ist möglich. Bei Langzeitbuchungen wird eine Kündigungsfrist von 4 Wochen vereinbart.
Die mobile physios bemüht sich, bei Urlaub oder Krankheit eines Mitarbeiters für Ersatz zu sorgen. Sollte dies aus jedweden Gründen nicht machbar sein, wird das Unternehmen rechtzeitig davon in Kenntnis gesetzt und von den Kosten in dieser Zeit selbstverständlich befreit.
Urlaube der Therapeuten von mobile physios, die nicht über andere Mitarbeiter der mobile physios aufgefangen werden können oder sollen, sind mit dem Vertragsnehmer, insbesondere bei Langzeittbuchungen, abzustimmen. In dieser Zeit ist der Vertragsnehmer von den Kosten befreit.
Fahrten über 25km werden mit 10,-€ pro Tag zusätzlich vergütet.
Die Abrechnung erfolgt in prozentualer Aufteilung des vom Unternehmer erzielten tatsächlichen Umsatzes eines Zeitraums.
Die gängigen Sätze liegen bei 70/30, Hausbesuche werden mit einer Pauschale von 3,50€ zusätzlich berechnet. Andere Vereinbarungen in % bedürfen der schriftlichen Vereinbarung.
Die Arbeitszeiten richten sich aus internen Gründen unbedingt nach den Zeitmodulen.
Die %-Abrechnung ist dem Freiberufler detailliert innerhalb einer Woche zur Abrechnung patientengenau vorzulegen.
Sondervereinbarungen bzgl. der Abrechnung zwischen den Vertragspartnern sind möglich.
Sie erfolgt von demjenigen Therapeuten, der den Vertrag tatsächlich erfüllt hat, zum Ende eines Abrechnungszeitraumes, aber spätestens nach einem Arbeitsmonat. Bei Sondervereinbarungen entsprechend weniger.
Der Rechnungsbetrag wird sofort ohne Abzug fällig, mit einer Zahlungsfrist von sieben Werktagen.
Sollte der Fall eintreten, dass Therapeut und Vertragsnehmer ein Arbeitsverhältnis außerhalb der mobile physios anstreben, so wird eine einmalige Zahl-ung i.H.v. zwei Bruttogehältern bei einer Schutzfrist von zwei Monaten vereinbart.
Beide bedürfen der schriftlichen Form. Mündliche Absprachen gelten als gegenstandslos.