für Therapeuten
Geregelt wird die Geschäftsbeziehung zwischen der mobile physios Zentrale als Lizenzgeber und ihren Vertragspartnern als Lizenznehmer.
Der Lizenzgeber vergibt im sogenannten TherapieTimesharing seinen Vertragspartnern die Lizenz für ein oder mehrere festgelegte Leitzahlengebiete für ausschließlich freiberufliche Tätigkeit in der Physiotherapie/ Physikalischen Therapie sowie die Berechtigung zur Firmierung "mobile physios + Name".
TherapieTimesharing bedeutet temporär und finanziell festgelegte Module, die vom Kunden nach Bedarf zusammengesetzt werden können. Die Modulpreise sind Festpreise und dürfen im Sinne der Gleichheit der einzelnen Lizenznehmer nicht verändert werden.
Kooperationen mit Gebietsnachbarn sind erwünscht und werden mit 10 % des Auftragswerts, zahlbar vom Kooperationsnehmer an den Kooperationsgeber, honoriert.
Der Lizenznehmer erhält ein oder mehrere Leitzahlengebiete, die ihm vertraglich übertragen werden. Eine freiberufliche Tätigkeit außerhalb des definierten Gebietes ist nur mit Zustimmung des Lizenznehmers vor Ort erlaubt. Zuwiderhandlungen führen zum Ausschluß aus der Therpeutengemeinschaft.
Der Lizenznehmer wird in diesem Gebiet freiberuflich und eigenverantwortlich tätig sein.
Eine Haftung jedweder Art der mobile physios Zentrale in dem Gebiet wird ausgeschlossen.
Zwingend notwendig für die Lizenz ist die abgeschlossene Ausbildung zum Krankengymnast /in oder Physiotherapeut/in mit Beurkundung in Deutschland oder anerkannter Staaten.
Weiterhin ist die Fortbildung in Manueller Lymphdrainage und Manueller Therapie erwünscht.
Ein eigener PKW gehört ebenso zur Ausstattung der Lizenznehmer wie ein PC mit Internetanschluß,ein Telefon mit Anrufbeantworter und ein Mobiltelefon.
Jedem Vertragspartner steht das know how der mobile physios uneingeschränkt zur Verfügung. Eine Einweisung wird in schriftlicher und mündlicher Form vereinbart.
Zum Start erhält jeder neue Vertragspartner nach Vertragsabschluß ein Starterset, bestehend aus:
- pathfinder: Alle Schritte zur eigenen mobile physios Niederlassung
- Liste aller Kunden in seinem Gebiet
- Alle Telefonnummern nach dem neusten Stand
- Anschreiben an alle Kunden für die Infopost
- Ordner mit vorbereitetem Verzeichnis
- Bestellformulare
- Druckerzeugnisse für die Kunden des Lizenznehmers lt. Bestellformular
- Visitenkarten, Briefpapier
Ferner verpflichtet sich der Lizenzgeber, mindestens alle zwei Monate Kundenakquisen für den Lizenznehmer durchzuführen, es sei denn es wird etwas anderes zwischen Lizenzgeber und Lizenznehmer vereinbart.
Weiterhin verpflichtet sich der Lizenzgeber, in geeigneten Medien regelmäßig Anzeigen für die Therapeutengemeinschaft zu schalten und Präsenz auf Messen, Kongressen und Fortbildungsveranstaltungen nach eigener Wahl zu zeigen.
Beide Vertragspartner vereinbaren eine anfängliche Laufzeit von 12 Monaten.
Eine Kündigung des Vertrages ist vom Lizenzgeber mit einer halbjährlichen Frist, vom Lizenznehmer mit einer vierteljährlichen Frist zum Monatsende möglich.
Nicht betroffen von dieser Regelung ist das Startjahr. Hier ist eine Kündigung nur ein Vierteljahr vor Vertragsablauf möglich. Wird keine Kündigung ausgesprochen, verlängert sich der Vertrag automatisch um ein Jahr mit eingangs auf geführten Kündigungsfristen.
Der Lizenznehmer verpflichtet sich, nach einer Kündigung in dem vereinbarten Gebiet für 1 Jahr nicht als freier Mitarbeiter tätig zu werden. Sollte dies dennoch der Fall sein, verpflichtet sich der Lizenznehmer, eine einmalige Abstandszahlung von € 2.000.-- zu bezahlen.
Abweichende Vereinbarungen in schriftlicher Form sind möglich bei: Rückkehr in ein Angestelltenver-
hältnis, eigene Praxis, Krankheit o.ä.
Als Lizenzgebühr fallen für den Lizenznehmer Kosten i.H.v. monatlich 1,80 € incl. MwSt. nach der aktuellen Kundenliste pro Kunde in seinem Gebiet an.
Als möglicher Kunde wird definiert:
- Praxis für Physiotherapie
- Praxis für Krankengymnastik
- Praxis für Massagen
- Thermal- und Kurbäder
- Krankenhäuser
- Reha -oder Geriartiezentren
- Badebetriebe und Saunen
- Wellnesseinrichtungen (sofern sie in der Kundenliste aufgeführt sind ).
Die Gebühren sind monatlich per Dauerauftrag auf das in der Rechnung angegebene Konto zu zahlen. Rechnungsstellung ist monatlich.