Dies ist das Berufungsverfahren vom SG-Urteil S 18 R 2290/15 mit Beteiligung des mobilen physios.
"Entscheidungsgründe: "Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Stuttgart vom 25. Oktober 2016 wird zurückgewiesen." Am Ende der Ausführungen werden die Entscheidungsgründe nochmals detaillier aufgeführt. U.a.: "Die Berufung des Beklagten (=DRV) hat keinen Erfolg." [...] "Die Berufung ist jedoch unbegründet. Der angefochtene Bescheid ist rechtswidrig und verletzt die Klägerin (=Praxisinhaber) in ihren Rechten."
Weiter heißt es:
"Das SG hat zu Recht unter Darlegung der zutreffenden Rechtsnormen, sowie unter Hinweis auf die einschlägige Rechtssprechung des BSG verbunden mit einer rechtsfehlerfreien und ausführlichen Würdigung des Beweisergebnisses den angefochtenen Bescheid der Beklagten [...] aufgehoben und festgestellt, dass die Beigeladene die Tätigkeit bei der Klägerin [...] selbstständig ausgeübt hat und nicht der Versicherungspflicht [...] unterlag. Der Senat sieht deshalb, nachdem die Beklagte in der Berufung keine wesentlichen neuen Aspekte mehr hat vortragen können, zur Vermeidung von Wiederholungen von einer weiteren Darstellung der Entscheidungsgründe ab und weist die Berufung des angefochtenen Entscheidung als unbegründet zurück (§153 Abs.2SGG)."